· Fachbeitrag · Leserforum
Hohe Anzahl fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte spricht für Gewerbebetrieb
von Steuerberaterin Dipl.-Kffr. Dr. Tina Hubert, Flensburg
| Frage: „Ich habe eine Einzelpraxis für Physiotherapie und beschäftige insgesamt vier Mitarbeiter. Von den vier Mitarbeitern ist einer freiberuflich tätig und die drei anderen sind angestellt (eine Teilzeit- und zwei Vollzeitkräfte). Eine der beiden Vollzeitkräfte möchte ein freier Mitarbeiter werden. Besteht für mich die Gefahr, gewerbesteuerpflichtig zu werden, wenn ich mehr als einen freien Mitarbeiter beschäftige? |
Antwort: Generell nein. Jedoch müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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Als Physiotherapeut sind Sie Freiberufler im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Charakteristisches Merkmal eines Freiberuflers ist seine persönliche Arbeitsleistung. Die Mithilfe sogenannter fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte - egal ob angestellt oder freiberuflich tätig - führt daher nicht automatisch zur Beurteilung Ihrer Berufstätigkeit als gewerblich, wenn Sie weiterhin persönlich Ihre freiberufliche Tätigkeit ausüben und dabei aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig sind (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).
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