· Nachricht · Lohnsteuer
Kostenübernahme für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber ist kein Arbeitslohn
| Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für COVID-19-Tests seiner Arbeitnehmer, stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es sei nicht zu beanstanden, von einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website in seinen häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Coronakrise mit (online unter iww.de/s4782 ). |
MERKE | Zahlreiche Arbeitgeber übernehmen die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) für ihre Arbeitnehmer. Natürlich haben die Arbeitgeber ein hohes Eigeninteresse an den Tests, andererseits haben die Testergebnisse ‒ wenn man denn so will ‒ auch einen privaten „Nutzen“ für die Mitarbeiter. Zumindest könnten Finanzbeamte auf diese Idee kommen. Offenbar kam daher mehrfach die Frage auf, wie die Kostenübernahme steuerlich zu behandeln ist. |