· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Praxisevents steuer- und abgabenfrei gestalten: Grundlagen und Voraussetzungen
von Bankkaufmann und Dipl.-Finanzwirt Theo Müller, Brilon
| Zur Förderung des Praxisklimas, sowie als Dank für gute Arbeit sind Sommerfeste, Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern für viele Physiotherapiepraxen feste Programmpunkte im Jahr. Bei solchen Veranstaltungen haben Lohnsteuerprüfer des Finanzamts oder Sozialversicherungsprüfer stets ein Auge darauf, ob die Ausgaben beim mitfeiernden Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei sind oder ob steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Sie die Veranstaltung abgabenfrei gestalten und welche Fallen hierbei drohen. |
Steuerliche Regeln für Praxisveranstaltungen
Zum 01.01.2015 wurde die Sachbezugsversteuerung von Betriebsveranstaltungen mit der Einführung von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) gesetzlich normiert. Wer sich daran hält, kann seine Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei bewirten. Zuwendungen des Arbeitgebers bleiben dann bis zu einem Betrag von 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Feier steuerfrei. Voraussetzung für die Steuer- und Abgabenfreiheit ist, dass es sich
- 1. um eine herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltung
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