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Vom Arbeitgeber bezuschusstes „49-Euro-Ticket“ bleibt jetzt auch bei freigegebener IC- oder ICE-Nutzung steuerfrei
| Seit dem 01.05.2023 gilt das von der Bundesregierung eingeführte 49-Euro- bzw. Deutschland-Ticket. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Angestellten beim Erwerb des Tickets finanziell unterstützen, und zwar steuer- und beitragsfrei. Das Ticket gilt auf bestimmten Strecken auch für Fernverkehrszüge (ICE, IC), was bisher ein Problem für die Steuerfreiheit war, denn diese gilt nur im ÖPNV. Nun hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sein Schreiben zur Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angepasst, weshalb das 49-Euro-Ticket jetzt auch bei der Nutzung von IC oder ICE steuerfrei vom Arbeitgeber unterstützt werden kann. |
Hintergrund | Steuerfrei sind nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) u. a. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt werden (Einzelheiten online unter Abruf-Nr. 210780). Diese Regelung hat das BMF jetzt hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeit von IC/ICE-Verbindungen bei Nahverkehrstickets ergänzt: „Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.“ (BMF, Schreiben vom 07.11.2023, Abruf-Nr. 238283).