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  • · Fachbeitrag · Personal

    Familienangehörige in der Physiotherapiepraxis beschäftigen ‒ Steuern sparen

    von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

    | Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum. Therapeutisch ausgebildete Angehörige helfen sogar aus, wenn ungeplante Arbeit anfällt und/oder wenn Mitarbeiter ausfallen. Dabei kommt es auf die Wahl des richtigen Beschäftigungsverhältnisses an ( PP 02/2020, Seite 12 ). Zudem gilt es, die Zusammenarbeit so zu gestalten, dass die Belastung Ihrer Praxis durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge möglichst gering ausfällt. |

    Grundsätzliches zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit

    In gewissem Umfang haben Sie Gestaltungsspielraum bei der Lohnhöhe Ihrer Angehörigen. Ist Ihr/e Ehepartner/in gemeinsam mit Ihnen steuerlich veranlagt, werden Sie die Lohnhöhe möglichst gering halten, um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen. Ein hoher erfolgsabhängiger Lohnbestandteil kann die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Praxis steuerlich „puffern“ und aufgrund der Progression der Steuertarife die Belastung über die Jahre reduzieren.

     

    Werden Ihre Angehörigen und Sie steuerlich getrennt veranlagt, ist eine differenzierte Betrachtung geboten. Ausgehend vom Spitzensteuersatz von 42 Prozent vermindert sich Ihre Steuerlast um 0,42 Euro je gezahltem Euro Entgelt. Die Sozialversicherungsbeiträge von ca. 40 Prozent der Lohnleistungen machen jedoch den möglichen Vorteil aus Sicht der Gesamtbelastung ihrer Familie größtenteils zunichte. Denn für jeden Euro Entgelt müssten Sie 0,40 Euro Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Das gilt selbst wenn ihr Angehöriger ein steuerfreies Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 9.744 Euro bezieht. Damit profitieren vor allem die Angehörigen: Durch den Aufbau eigener Ansprüche in der Sozialversicherung erhöht sich deren finanzielle Sicherheit.