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  • · Fachbeitrag · Praxis-Pkw

    Elektrofahrzeuge: Umweltbonus bis Ende 2020 verlängert

    | Die Bundesregierung verlängert die Kaufprämie (sog. Umweltbonus) für Elektrofahrzeuge mit den derzeit gültigen Fördersätzen bis zum 31.12.2020. |

     

    Der Umweltbonus für ein neues Fahrzeug wird wie bisher i. H. v. 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und i. H. v. 3.000 Euro für Plug-In-Hybride gewährt. Sie wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von den Fahrzeugherstellern finanziert. Die Prämie gibt es nur für Fahrzeuge, deren Netto-Listenpreis unter 60.000 Euro liegt. Den Umweltbonus beantragen können Verbraucher, Unternehmen, kommunale Betriebe oder Vereine wie bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

     

    Wichtig | Seit dem 01.07.2019 wird der zu diesem Zeitpunkt in der EU vorgeschriebene Einbau von akustischen Warnsignalen für Sehbehinderte (Acoustic Vehicle Alerting System ‒ AVAS) pauschal mit 100 Euro gefördert. Das AVAS ist förderfähig, wenn es zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein zu förderndes Fahrzeug eingebaut worden ist.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 28.05.2019, online unter iww.de/pp > Abruf-Nr. 209259
    Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 2 | ID 46100836