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Praxisausgaben: Spritkosten für Praxis-Pkw dürfen anhand der Durchschnittspreise geschätzt werden
| Haben Sie im Jahr 2017 z. B. für Hausbesuche einen Praxis-Pkw genutzt, dürfen Sie die Kilometerkosten anhand der durchschnittlichen Kraftstoffpreise 2017 ermitteln, wenn Sie die Tankquittungen nicht mehr finden ( Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.04.1992, Az. VI R 113/88 ). |
Nutzen Sie die Übersicht zu den Verbraucherpreisen 2017 für Diesel und Benzin, die der Mineralölverband e.V. veröffentlicht hat (Abruf-Nr. 199446). Dann können Sie die Betriebsausgaben je Kilometer wie folgt berechnen.
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Ihr Praxis-Pkw (Benzinmotor) verbraucht laut Herstellerangaben 7 Liter Benzin auf 100 km. Sie haben mit dem Pkw nachweislich 20.000 km zurückgelegt und dabei 1.400 Liter Benzin verbraucht. Im Jahr 2017 betrug der Durchschnittspreis für Benzin 1,3655 Euro/Liter. Sie dürfen für 2017 also Benzinkosten als Betriebsausgaben i. H. v. 1.400 x 1,3655 Euro = 1.911,70 Euro ansetzen. |