· Fachbeitrag · Steueränderung
JStG 2020: Corona-Prämie wird bis zum 30.06.2021 verlängert
| Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen (PP 12/2020, Seite 8 und 11/2020, Seite 4) wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Der Gesetzgeber hat am 18.12.2020 eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 beschlossen. |
MERKE | Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können die Prämie nun noch bis zum 30.06.2021 zahlen. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47034370