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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Praxis-Pkw: Häufige Fragen zu Auswirkungen von Listenpreis und täglichem Arbeitsweg

    von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

    | Durch den gezielten Einsatz Ihres Pkw für Praxis- oder Privatfahrten können Sie die steuerliche Einordnung beeinflussen. Welche Gestaltungsspielräume Sie da haben, können Sie in PP 11/2016, Seite 13 , nachlesen. In  diesem Folgebeitrag erfahren Sie, wie sich z. B. der Bruttolistenpreis und der tägliche Arbeitsweg steuerlich auswirken. Außerdem erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. |

    Pkw im Privat- oder im Betriebsvermögen?

    Je nachdem, ob Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für die Praxis nutzen oder nicht, wird es steuerlich Betriebs- oder Privatvermögen. Die Zusammenhänge veranschaulicht folgende Grafik:

     

    • Beispiel: Zuordnung des Pkw zum Betriebsvermögen

    Physiotherapeutin Frau Müller hängt sehr an ihrem Auto und tauscht daher nie mit ihrem Ehegatten. Sie fährt arbeitstäglich 20 km zur Praxis und die gleiche Strecke zurück. Die Jahresfahrleistung ihres Pkw liegt bei 15.000 km. Schon wegen der täglichen Fahrt zur Praxis ist das Fahrzeug von Frau Müller steuerliches Betriebsvermögen. Sie fährt an 230 Arbeitstagen jeweils 40 km, in Summe also mindestens 9.200 km p. a. betrieblich. Auch ohne weitere Fortbildungsfahrten liegt der betriebliche Nutzungsanteil bei 9.200/15.000 = 61,3 Prozent.