· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Praxis-Pkw ins Privat- oder ins Praxisvermögen? So können Sie Einfluss nehmen!
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Das Auto ist der Deutschen liebstes Kind und auch bei der jährlichen Steuererklärung des niedergelassenen Physiotherapeuten immer wieder interessant. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles, was Sie rund ums Auto steuerlich wissen sollten und und wie Sie Ihre Steuererklärung entsprechend gestalten können. |
Einkommensteuerliche Auswirkungen des Praxis-Pkw
Zum Einstieg benötigen Sie zunächst einen Überblick darüber, wie sich Ihr Fahrzeug einkommensteuerlich auswirken kann. Dies hängt wiederum davon ab, ob Sie ihren Pkw umgangssprachlich gesprochen „in die Praxis einlegen“ oder „draußen lassen“.
Der Praxis-Pkw im Betriebsvermögen
Ein Praxis-Pkw im steuerlichen Betriebsvermögen wird behandelt wie alles andere Praxisinventar. Sie kaufen ihn bzw. legen ihn ein und schreiben den Wert dann über mehrere Jahre ab. Alle laufenden Kosten wie Steuern, Versicherung, Treibstoff, Werkstatt etc. sind Ausgaben der Praxis. Bis hierhin gilt für ein Auto also nichts anderes als z. B. für eine Vibrationsplatte (PP 10/2016, Seite 6). Auch diese wird abgeschrieben und benötigt Energie und Wartung - und all das taucht als Ausgaben in Ihrer Buchhaltung auf.
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