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Betriebsprüfung, obwohl Betriebsinhaber verstorben ist?!
| Eine Betriebsprüfung darf auch dann durchgeführt werden, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird (Finanzgericht [FG] Hessen, Urteil vom 10.05.2023, Az. 8 K 816/20 ). Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über, was auch die Duldung der Betriebsprüfung einschließt. Mögliche Schwierigkeiten in Bezug auf fehlende Auskünfte oder Unterlagen sind nicht bei der Frage der Zulässigkeit der Prüfung zu berücksichtigen, sondern spielen im späteren Besteuerungsverfahren eine Rolle. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2024 | Seite 3 | ID 50007324