· Fachbeitrag · Steuern
Geschenke an Arbeitnehmer: Ab 1. Januar 2015 bis 60 Euro steuerfrei!
| Im April 2014 präsentierte die Finanzverwaltung den Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2015. In der Vielzahl der Änderungen ist auch enthalten, dass die Freigrenze für Aufmerksamkeiten an Angestellte von derzeit noch 40 auf dann 60 Euro erhöht wird. |
Aufmerksamkeiten sind kleinere Geschenke, die Sie Ihren Mitarbeitern anlässlich eines persönlichen Ereignisses machen - beispielsweise Blumen zum Geburtstag oder ein Präsent zur Hochzeit, Geburt eines Kindes etc. Für dieses Geschenk werden dann weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Die neue Freigrenze gilt ab 1. Januar 2015 und kann ausschließlich für Sachgeschenke in Anspruch genommen werden. Bargeld ist wie bisher lohnsteuerpflichtig.
Ebenfalls erhöht werden im Zuge der Neuregelung die Freigrenzen für Arbeitsessen und für Sachgeschenke anlässlich einer Betriebsveranstaltung wie beispielsweise das Geschenk im Rahmen einer Weihnachtsfeier. Auch ihr Wert darf zukünftig 60 statt bisher 40 Euro je Arbeitnehmer betragen. Die Gesamtgrenze für Betriebsveranstaltungen - derzeit 110 Euro je Arbeitnehmer - bleibt aber unverändert.
Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag „So gestalten Sie Feiern und Ausflüge mit der Praxis steuer- und sozialabgabenfrei“ in PP 06/2012, Seite 17.