· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Selbstanzeige und Co.
von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Durch das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß sowie die Ankäufe von so genannten Steuer-CDs wurde deutlich, dass Steuerstraftaten in Deutschland streng verfolgt werden. In den letzten Jahren hat es erhebliche Verschärfungen geben, unter anderem in Bezug auf die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies betrifft auch Physiotherapeuten - sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Sie sollten sich unbedingt mit den Grundzügen des Steuerstrafrechts befassen. |
Der Straftatbestand
Die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung ist nicht im Strafgesetzbuch sondern in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die grundlegende Norm ist der recht lange und für juristische Laien komplizierte § 370 AO. Darin sind vor allem zwei Verhaltensweisen mit Strafe bedroht:
- Die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung sowie
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