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  • 29.03.2021 · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht

    Unvollständige Information des Steuerberaters kann als Steuerhinterziehung gewertet werden

    | Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück hervorgehoben (Urteil vom 04.03.2021, Az. 14 Ns 3/21). Der vorliegende Fall ist auch für niedergelassene Physiotherapeuten relevant. |