25.07.2018 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist steuerfrei, Babyschwimmen nicht
| Die Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Unterrichtsleistungen sorgt auch unter Physiotherapeuten immer wieder für Diskussionen. Im August 2017 hatte das Finanzgericht (FG) Münster einem Kursanbieter für Aquafitness und Aquajogging Umsatzsteuerfreiheit gewährt (PP 11/2017, Seite 6). Die zugrunde liegende Rechtsauffassung setzt sich in einem aktuellen Urteil wenigstens teilweise fort: So sind Schwimmkurse für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahren umsatzsteuerfrei, Babyschwimmen dagegen nicht (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.06.2018, Az. 1 K 3226/15). |
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