· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wirtschaftsgüter rechtzeitig zuordnen - Vorsteuerabzug sichern
| Ordnen Sie Wirtschaftsgüter, die sowohl unternehmerisch als auch privat nutzbar sind, bis spätestens Dienstag 31. Mai 2016 nachprüfbar Ihrem Unternehmen zu. Sonst verlieren Sie möglicherweise den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Wirtschaftsguts. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 1 | ID 43953208