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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Wirtschaftsgüter rechtzeitig zuordnen - Vorsteuerabzug sichern

    | Ordnen Sie Wirtschaftsgüter, die sowohl unternehmerisch als auch privat nutzbar sind, bis spätestens Dienstag 31. Mai 2016 nachprüfbar Ihrem Unternehmen zu. Sonst verlieren Sie möglicherweise den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Wirtschaftsguts. |

     

    PRAXISHINWEIS | Welche Wirtschaftsgüter das sind und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie im Beitrag „Nur die rechtzeitige Zuordnung eines Wirtschaftsguts sichert Ihnen den Vorsteuerabzug“. Den Beitrag finden Sie auf pp.iww.de unter der Abruf-Nr. 146647.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2016 | Seite 1 | ID 43953208