12.05.2022 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Mitgliedsbeiträge für ein Ortho-Training bzw. Rückentraining und für nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Aufwendungen für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind vom Schwerbehindertenpauschbetrag gemäß § 33b Abs. 3 EStG umfasst und daher nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abziehbar.
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22.03.2022 · Nachricht aus SSP · Außergewöhnliche Belastung
Sind Aufwendungen für ein Ortho-Training, für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises als außergewöhnliche Belastungen absetzbar? Mit dieser Frage muss sich der BFH in einer Nichtzulassungsbeschwerde eines Steuerzahlers befassen.
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