10.02.2022 · Nachricht aus PP · Einkommensteuer
Wird ein zum Praxisvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den Bundesfinanzhof (BFH) keine Gewinnkorrektur (Urteil vom 16.06.2020, Az. VIII R 9/18, Abruf-Nr. 218443 ). Gegen das Urteil hat ein Unternehmer ...
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07.11.2022 · Fachbeitrag aus BBP · Einkommensteuer
In fast jedem Betriebsvermögen befindet sich ein Pkw, der oft auch teilweise privat genutzt wird. Hier gilt es, die aktuelle Sichtweise der Finanzverwaltung und die neue Rechtsprechung zu kennen, um den Mandanten bestmöglich beraten zu können. Der Beitrag stellt ausgewählte Neuerungen vor und zeigt „beliebte“ Fehler in der Praxis.
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20.07.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Pkw im Betriebsvermögen
Nahezu jeder Betriebsinhaber nutzt einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw zum Teil privat. Wird das Fahrzeug später verkauft, versteuert das FA den kompletten Veräußerungsgewinn. Das gilt auch für den privat genutzten Anteil. Doch das könnte sich bald ändern. Denn in dieser Frage ist eine Verfassungsbeschwerde unter dem Az. 2 BvR 2161/20 anhängig. MBP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut.
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25.02.2022 · Fachbeitrag aus VVP · Kfz-Kosten
Nahezu jeder Betriebsinhaber nutzt einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw zum Teil privat. Wird das Fahrzeug später verkauft, versteuert das Finanzamt den kompletten Veräußerungsgewinn. Das gilt auch für den privat genutzten Anteil. Doch das könnte sich bald ändern. Denn in dieser Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut.
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07.02.2022 · Nachricht aus SSP · Einkommensteuer
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den BFH keine Gewinnkorrektur. Dagegen wehrt sich der Unternehmer mit einer Verfassungsbeschwerde.
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03.02.2022 · Nachricht aus VVP · Kfz-Kosten
Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den BFH keine Gewinnkorrektur. Dagegen wehrt sich der Unternehmer mit einer Verfassungsbeschwerde.
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