10.02.2022 · Nachricht aus PP · Einkommensteuer
Wird ein zum Praxisvermögen gehörendes, teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Dass die Abschreibung für Abnutzung (AfA) infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme für die Privatnutzung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt für den Bundesfinanzhof (BFH) keine Gewinnkorrektur (Urteil vom 16.06.2020, Az. VIII R 9/18, Abruf-Nr. 218443 ). Gegen das Urteil hat ein Unternehmer ...
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