· Fachbeitrag · Kfz-Kosten
Private Nutzung eines (Elektro-)Fahrzeugs des Betriebsvermögens am günstigsten versteuern
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Nutzen Sie ein (Elektro-)Fahrzeug des Betriebsvermögens für private Fahrten, stellt sich immer die Frage, wie diese Privatfahrten steuerlich bewertet und angesetzt werden. Denn mehrere Varianten sind denkbar. VVP informiert Sie darüber, welche Möglichkeiten Sie bei der Besteuerung von Privatfahrten haben. Denn die Wahl einer steuerlich ungünstigen Methode kann Sie schnell mehrere tausend Euro ‒ jährlich ‒ kosten. |
Pkw im Betriebsvermögen ‒ alles ist abzugsfähig
Befindet sich Ihr Pkw im Betriebsvermögen, sind sämtliche durch den Pkw veranlasste Fahrzeugkosten abzugsfähig ‒ auch soweit die Kosten auf die private Nutzung entfallen. Hierzu gehören z. B. die Treibstoffkosten für Benzin oder Diesel, Scheibenwischwasser und Öl, Pflege- und Reinigungskosten, Haftpflicht- und Kaskoversicherung, die Kfz-Steuer und Reparaturkosten, Kosten für Inspektionen und Hauptuntersuchung, Miet- und Leasingraten sowie Zinsen für einen Kredit bei Finanzierung des Kaufpreises. Selbst Unfallkosten sind absetzbar. Auch die Anschaffungskosten des Pkw sind über die Abschreibung zu berücksichtigen (Neuwagen: Nutzungsdauer sechs Jahre).
Wichtig | Da der Pkw zum Betriebsvermögen gehört, sind im Gegenzug sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit dem Pkw in voller Höhe als Betriebseinnahme zu erfassen, auch wenn der Pkw teils privat genutzt wird. Dies gilt etwa für den späteren Veräußerungserlös (BFH, Urteil vom 16.06.2020, Az. VIII R 9/18, Abruf-Nr. 218443; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim BVerfG: 2 BvR 2161/20) oder Versicherungsentschädigungen.
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