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Einheitliche GOZ-Rechnung: Erste Fragen und Antworten
| Nachdem das ursprüngliche Rechnungsformular zur neuen GOZ erhebliche Defizite aufwies, wurde am 2. Juli 2012 ein überarbeitetes Formular veröffentlicht. Aber auch dieses Formular wirft Fragen zur Anwendung auf. |
Konkret geht es dabei zum Beispiel um den Platz des Praxislogos auf der Rechnung, die Verwendung eines Barcodes oder die Kennzeichnung von Analogleistungen. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat Antworten zu diesen Fragen in einem Informationsschreiben zusammengefasst. Sie finden das Schreiben unter der Abruf-Nr. 122262.
Quelle: ID 34980870