· Abrechnung
Wie ist das Wiederbefestigen einer provisorischen Krone abzurechnen?
| FRAGE: „ Wie kann ich das Wiederbefestigen einer provisorischen Versorgung abrechnen?“ |
Antwort: In der Leistungsbeschreibung zu den BEMA-Nrn. 24c und 95d heißt es: „Abnahme und Wiederbefestigen“. Was für Kassenpatienten gilt, gilt auch in der GOZ. Dort heißt es in den Abrechnungsbestimmungen, dass die Wiedereingliederung desselben Provisoriums in den Leistungen nach den Nrn. 2270, 5120, 5140 oder den Nrn. 7080, 7090 GOZ enthalten ist. Das bedeutet ...
- ... für eigene Patienten
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