· Fachbeitrag · Abrechnung
Wie sind adhäsive palatinale und labiale Aufbaufüllungen abzurechnen?
| FRAGE: „ Wie berechne ich eine adhäsive palatinale und labiale Aufbaufüllung beim Kassen- und beim Privatpatienten?“ |
Antwort: Für den Kassenpatienten können Sie für jede Kavität eine BEMA-Nr. 13a (ZE) berechnen. Diese Leistung ist mit 32 Punkten bewertet. Zusätzlich können Sie mit dem Patienten zweimal die GOZ-Nr. 2197 für die adhäsive Befestigung des Materials vereinbaren. Das ergibt ein Honorar von insgesamt 102,63 Euro (= 2 x 32 Punkte für BEMA-Nr. 13a x Punktwert 1.0780 [AOK, BKK, IKK in Westfalen-Lippe] plus 2 x 16,82 Euro für GOZ-Nr. 2197 im 2,3-fachen Satz).
Für den Privatpatienten wird je Zahn die GOZ-Nr. 2180 zuzüglich zweimal GOZ-Nr. 2197 berechnet. Das ergibt ein Honorar von 53,04 Euro. Sie sehen den extremen Unterschied im Honorar. Die GOZ-Nr. 2180 müsste um den 8,2-fachen Faktor gesteigert werden, um auf das Kassenhonorar zu kommen.
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