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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Abrechnung von Invisalign

| FRAGE: „Kann ich Invisalign analog berechnen?“ |

 

Antwort: Invisalign ist eine Umformung des Kiefers mittels unsichtbarer Schienen (Aligner). Nein, die Leistung ist in den GOZ-Nrn. 6030 ff. beschrieben. Eine analoge Berechnung ist nicht möglich. Hier müssen Sie steigern - sicherlich am besten nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ (abweichende Vereinbarung).

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Abrechnung!

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Quelle: ID 43695043