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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Abrechnung von Valplastklammern

| FRAGE: „Wie rechne ich Valplastklammern ab? Läuft das bei einem Kassenpatienten über die GOZ?“ |

 

ANTWORT: In der Regel bekommt der Patient einen Festzuschuss nach der Befundklasse 5. Die Valplastprothese selbst ist auch in der GOZ nicht beschrieben, sodass die Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ als Analogleistung abgerechnet werden muss. Denkbar wäre der Ansatz der GOZ-Nr. 5200 (Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen).

Quelle: ID 43490446