· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Abrechnung von Valplastklammern
| FRAGE: „Wie rechne ich Valplastklammern ab? Läuft das bei einem Kassenpatienten über die GOZ?“ |
ANTWORT: In der Regel bekommt der Patient einen Festzuschuss nach der Befundklasse 5. Die Valplastprothese selbst ist auch in der GOZ nicht beschrieben, sodass die Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ als Analogleistung abgerechnet werden muss. Denkbar wäre der Ansatz der GOZ-Nr. 5200 (Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen).
Quelle: ID 43490446