· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Analogberechnung für Entfernung avitalen Pulpagewebes?
| FRAGE: „Da seit der aktuellen Rechtsprechung die Trepanation nach der GOZ-Nr. 2390 nicht mehr neben den Nrn. 2410 und 2440 berechenbar ist: Kann ich die Entfernung avitalen Pulpagewebes analog abrechnen?“ |
ANTWORT: Dazu ein Auszug aus den Beschlüssen des GOZ-Beratungsforums von BZÄK, PKV und Beihilfe: „Die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Aufbereitung des Wurzelkanals stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband hält als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2360 (Vitalexstirpation) für angemessen.“
Quelle: ID 43307489