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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

BEL II - 2014: Erneuerung einer Prothesenbasis

| Frage: „Wann kann ich die Erneuerung einer Prothesenbasis nach Nr. 810 0 abrechnen?“ |

 

Antwort: Die L-Nr. 810 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis. Der vorhandene Zahnkranz bleibt dabei erhalten - im Gegensatz zur vollständigen Unterfütterung nach L-Nr. 8090, wo die Kunststoffbasis lediglich unterfüttert, also komplettiert, wird.

Quelle: ID 42723739