· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
BEL II - 2014: Erneuerung einer Prothesenbasis
| Frage: „Wann kann ich die Erneuerung einer Prothesenbasis nach Nr. 810 0 abrechnen?“ |
Antwort: Die L-Nr. 810 0 beinhaltet die vollständige Entfernung und Erneuerung der Kunststoffbasis. Der vorhandene Zahnkranz bleibt dabei erhalten - im Gegensatz zur vollständigen Unterfütterung nach L-Nr. 8090, wo die Kunststoffbasis lediglich unterfüttert, also komplettiert, wird.
Quelle: ID 42723739