· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
BEL II - 2014: Verwendung von Kunststoff
| Frage: „Wie oft kann die L-Nr. 0023 (Verwendung von Kunststoff) abgerechnet werden?“ |
Antwort: Die L-Nr. 0023 kann pro Modell je Front- und/oder Seitenzahnbereich berechnet werden - also maximal zweimal pro Modell. Denken Sie an die Verwendung von Kunststoff bei der Unterfütterung von Teleskoparbeiten: Hier verbleiben die Primärteile im Mund!
Quelle: ID 42723735