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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

BEL II - 2014: Verwendung von Kunststoff

| Frage: „Wie oft kann die L-Nr. 0023 (Verwendung von Kunststoff) abgerechnet werden?“ |

 

Antwort: Die L-Nr. 0023 kann pro Modell je Front- und/oder Seitenzahnbereich berechnet werden - also maximal zweimal pro Modell. Denken Sie an die Verwendung von Kunststoff bei der Unterfütterung von Teleskoparbeiten: Hier verbleiben die Primärteile im Mund!

Quelle: ID 42723735