· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Berechnung der Trepanation neben weiteren Endo-Leistungen?
| FRAGE: „Kann die Trepanation (GOZ-Nr. 2390) neben weiteren endodontischen Leistungen berechnet werden?“ |
ANTWORT: Nach Auffassung der Bundeszahnärztekammer ist dies möglich. In ihrem Kommentar (Stand: 1. Oktober 2014) führt sie aus: „Die selbstständige Leistung ‚Trepanation‘ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Weitere endodontische Maßnahmen sind andere eigenständige Leistungen. Diese sind auch berechnungsfähig, wenn deren Durchführung im unmittelbaren Anschluss an die Trepanation erfolgt.“ Die Rechtsprechung - insbesondere der Verwaltungsgerichte - sieht dies jedoch anders. Der VGH Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, die Trepanation könne als Zugangsleistung für weitere endodontische Leistungen in gleicher Sitzung nicht berechnet werden (4. April 2014, Az: 2 S 78/14).