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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Berechnung einer Mesokonstruktion

| FRAGE: „Wie kann eine Mesokonstruktion berechnet werden?“ |

 

ANTWORT: Eine Mesokonstruktion ist eine individuell gefertigte Zwischenkonstruktion zwischen einem Implantat und der Suprakonstruktion (Zahnersatz). Wird eine solche Mesokonstruktion im zahntechnischen Labor erstellt, wird dieses die Konstruktion zusätzlich berechnen. Für den Zahnarzt stellt sich die Mesokonstruktion auch abrechnungstechnisch nicht als Einzelkrone oder Krone als Brücken- oder Prothesenanker dar, denn die Leistungen nach den GOZ-Nr. 2200, 5000, 5030 und 5040 sind Suprakonstruktionen. Individuell hergestellte Mesokonstruktionen wurden in der GOZ 2012 nicht berücksichtigt und werden deshalb analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

Quelle: ID 43247598