· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Brücke provisorisch wiederbefestigt: Abrechnung?
| FRAGE: „Eine Privatpatientin kam mit einer Brücke 45-47, die herausgefallen war. Wir haben sie provisorisch wiederbefestigt. Die Zähne werden wohl extrahiert. Wie rechne ich das provisorische Wiederbefestigen ab?“ |
Antwort: Das provisorische Wiederbefestigen von definitivem Zahnersatz ist in der Gebührenordnung nicht beschrieben. Hier empfehlen wir Ihnen die Analogabrechnung. Denkbar als Analogposition wäre die GOZ-Nr. 5110a mit reduziertem Steigerungsfaktor. Diese Empfehlung erfolgt in Anlehnung an den Kommentar der Bundeszahnärztekammer, die die Wiedereingliederung einer alio loco angefertigten provisorischen Brücke der Analogberechnung zuordnet.
Quelle: ID 43104690