Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Brücke provisorisch wiederbefestigt: Abrechnung?

| FRAGE: „Eine Privatpatientin kam mit einer Brücke 45-47, die herausgefallen war. Wir haben sie provisorisch wiederbefestigt. Die Zähne werden wohl extrahiert. Wie rechne ich das provisorische Wiederbefestigen ab?“ |

 

Antwort: Das provisorische Wiederbefestigen von definitivem Zahnersatz ist in der Gebührenordnung nicht beschrieben. Hier empfehlen wir Ihnen die Analogabrechnung. Denkbar als Analogposition wäre die GOZ-Nr. 5110a mit reduziertem Steigerungsfaktor. Diese Empfehlung erfolgt in Anlehnung an den Kommentar der Bundeszahnärztekammer, die die Wiedereingliederung einer alio loco angefertigten provisorischen Brücke der Analogberechnung zuordnet.

Quelle: ID 43104690