· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Chirurgische Kronenverlängerung
| FRAGE: „Wie berechne ich eine chirurgische Kronenverlängerung?“ |
Antwort: Die chirurgische Kronenverlängerung ist keine vertragszahnärztliche Leistung. Somit dürfen Sie diese Leistung mit dem Kassenpatienten privat (§ 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z) über die GOZ-Nr. 4136 je Zahn vereinbaren, beispielsweise zu einer Präparation.
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Quelle: ID 43695046