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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Chirurgische Kronenverlängerung

| FRAGE: „Wie berechne ich eine chirurgische Kronenverlängerung?“ |

 

Antwort: Die chirurgische Kronenverlängerung ist keine vertragszahnärztliche Leistung. Somit dürfen Sie diese Leistung mit dem Kassenpatienten privat (§ 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z) über die GOZ-Nr. 4136 je Zahn vereinbaren, beispielsweise zu einer Präparation.

 

  • Wir sind gespannt auf Ihre Fragen zum Thema Abrechnung!

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Quelle: ID 43695046