· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis
Kassenabrechnung: Ist eine E-Mail als Konsil nach Bema-Nr. 7600 berechnungsfähig?
| Frage: „Kann eine E-Mail über einen Krankheitsfall als Konsil im Sinne der Bema-Nr. 7600 zwischen zwei Ärzten abgerechnet werden?“ |
Antwort: Unserer Meinung nach kann eine geschriebene E-Mail als Konsil 7600 zwischen zwei Ärzten abgerechnet werden. Eine konsiliarische Erörterung stellt die Beratung mehrerer (Zahn-)Ärzte über einen Krankheitsfall dar. Ein Konsilium wird abgehalten, wenn in einem Krankheitsfall der Rat von mehreren (Zahn-)Ärzten - oftmals unterschiedlicher Fachrichtungen - gehört werden soll.
Wie das Konsil zu erfolgen hat, ist in der Gebührenposition nicht beschrieben. Die Bema-Nr. 7600 erfordert lediglich, dass der Arzt sich zuvor oder im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung mit dem Krankheitsfall befasst hat und persönlichen Kontakt jedes (Zahn-)Arztes mit dem Patienten.
Auch das gemeinsame Beraten von zwei oder mehr Zahnärzten über einen Krankheitsfall stellt ein Konsilium dar und kann als solches abgerechnet werden.