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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Privatliquidation: Abrechnung einer Rezessionsdeckung mit einer Kollagen-Matrize

| FRAGE: „Wie rechne ich eine Rezessionsdeckung an den Zähnen 13 bis 23 mit einer Kollagen-Matritze ab?“ |

 

ANTWORT: Zunächst müssen die Zähne gründlich gereinigt werden. Dafür wird die GOZ-Nr. 4050 (Entfernen harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn) für jeden Zahn berechnet - also insgesamt sechsmal. Hinzu kommt die GOZ-Nr. 4070 (Parodontalchirurgische Therapie - insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung - an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen), die hier ebenfalls sechsmal angesetzt wird.

 

Der Verschluss mittels Kollagen-Matrix ist in der Leistungslegende zur GOZ-Nr. 4110 beschrieben: „Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Aufbaumaterial - Knochen- und/oder Knochenersatzmaterial - auch Einbringen von Proteinen, zur regenerativen Behandlung parodontaler Defekte, ggf. einschließlich Materialentnahme im Aufbaugebiet, je Zahn oder Parodontium oder Implantat.“ Die Position ist einmal je Zahn oder Parodontium bzw. Implantat berechenbar. Die Materialkosten für das Kollagen-Vlies können zusätzlich abgerechnet werden.

Quelle: ID 42855804