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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Umarbeiten von Kronen oder Brücken zum Provisorium

| FRAGE: „Wie kann das Umarbeiten von definitiven Kronen oder Brücken zum Provisorium berechnet werden?“ |

 

ANTWORT: Für das Einsetzen umgearbeiteter Einzelkronen als Provisorium kann die GOZ-Nr. 2260 berechnet werden. Der Leistungstext lautet: „Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung …“ und hebt nicht speziell auf ein konfektioniertes Provisorium oder eine Hülse ab, wie dies in der GOZ’88 noch der Fall war. Werden vorhandene Brücken zu Provisorien umgearbeitet, ist die Berechnung nur über die Analogie möglich, da eine provisorische Versorgung im direkten Verfahren ohne Abformung in der GOZ nicht vorgesehen ist. In beiden Fällen kann das Umarbeiten der definitiven (alten) Krone bzw. Brücke zum Provisorium als zahntechnische Leistung zusätzlich berechnet werden.

Quelle: ID 43239696