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· Nachricht · Abrechnungsfrage aus der Praxis

Wiederbefestigung einer Krone mit Kernaufbau

| FRAGE: „Bei einem Privatpatienten wurde eine Krone mit Kernaufbau wiederbefestigt. Wie wird das berechnet?“ |  

 

ANTWORT: Dies ist Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 2310 (Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz). Die Wiedereingliederung des Kernaufbaus stellt eine selbstständige Leistung dar, die in der GOZ nicht beschrieben ist. Somit ist sie zusätzlich analog im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ zur GOZ-Nr. 2310 abrechenbar.

Quelle: ID 43045410