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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 18

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Berechnung einer provisorischen Prothese nach der neuen GOZ, zu Festzuschüssen bei Brücken im Fall einer beidseitigen Freiendsituation und zur viermaligen Berechnung der GOZ-Nr. 1010. |

Viermalige Berechnung der GOZ-Nr. 1010

Frage: „Wie berechne ich das vierte Mal die GOZ-Nr. 1010?“

 

Antwort: Die Berechnung der GOZ-Nr. 1010 (Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten) ist auf dreimal pro Jahr begrenzt. Sollte diese Leistung ein viertes Mal notwendig sein, kann sie nicht als Verlangensleistung nach § 1 Abs. 2 S. 2 GOZ berechnet werden, da eine medizinische Notwendigkeit besteht. Hier bleibt dann nur eine analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ.