· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 36
von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung der Erneuerung einer Facette und zur Ermittlung einer Analogposition für das interne Bleachen sowie zur Berechnung einer dentinadhäsiven Aufbaufüllung. |
Dentinadhäsive Aufbaufüllung
Frage: „Die privaten Krankenversicherungen beanstanden die GOZ-Ziffern 2060, 2080 und 2100 oder 2120 bei der Abrechnung einer dentinadhäsiven Aufbaufüllung. Sie erstatten nur die GOZ-Nrn. 2180 und 2197. Ist das so korrekt?“
Antwort: Die Berechnung der GOZ-Nrn. 2060, 2080 und 2100 oder 2120 für die adhäsive Aufbaufüllung wird durch den Kommentar der Bundeszahnärztekammer bestätigt: „Wird der Leistungsinhalt der Nummern 2050, 2060 ff. an Zähnen erfüllt, die zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Krone, Brücke oder Prothesenanker versorgt werden sollen, sind diese nach den entsprechenden Nummern (2050, 2060 ff.) zu berechnen.“
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