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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 42

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung eines wieder an die Prothese anzulötenden Sekundärteleskops und eines adhäsiven Verschlusses bei einer „med“. |

Adhäsiver Verschluss

Frage: „Darf ich nach einer ‚med‘ bei einem gesetzlich versicherten Patienten den adhäsiven Verschluss zusätzlich berechnen, wenn dieser wegen einer längeren Behandlungsunterbrechung medizinisch notwendig ist?“

 

Antwort: Ja, in so einem Fall ist nach einer Vereinbarung gemäß § 5 Abs. 4 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z eine Berechnung der GOZ-Nrn. 2020 und 2197 möglich. Die zusätzliche Berechnung der GOZ-Nr. 2197 ist bei einem adhäsiven Verschluss in jedem Fall möglich, da es diese Position im BEMA nicht gibt.