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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 62

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute geben wir Ihnen u. a. Antworten darauf, welche Regelversorgung bei neuen Prothesen mit Teleskopen auf eigenen Zähnen richtig ist und welche Voraussetzungen bei der Abrechnung von Festzuschuss 3.2 vorliegen müssen. |

Neue Prothesen auf eigenen Zähnen

Frage: „Nach Extraktion der Brückenpfeiler soll die Patientin neue Prothesen mit Teleskopen auf eigenen Zähnen und auf Implantaten erhalten. Welche Regelversorgung ist hier richtig?“

 

 

Antwort: Sobald sich bei einer Implantat-getragenen Versorgung der Befund ändert, wird in der Regelversorgung „sw“ wie „f“ behandelt. Wegen der nicht identischen Neuversorgung wird diese als Erstversorgung gewertet. So ergeben sich für die Regelversorgung für eine Prothese auf zwei Teleskopen die Festzuschüsse 4.1, 2 x 4.6 und 2 x 4.7. Die Versorgung wird durch das Teleskop auf Implantat andersartig.