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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 7

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser und den folgenden Ausgaben stellen wir Ihnen jeweils eine Auswahl mitsamt unseren Antworten vor. |

Heil- und Kostenplan für die Bundespolizei

Frage: „Wie erstelle ich einen Heil- und Kostenplan für einen Bediensteten der Bundespolizei?“

 

Antwort: Sie müssen sich an die Richtlinien der Bundespolizei (online abrufbar unter www.iww.de/sl71), halten. Die im Rahmen einer zahnprothetischen Versorgung erforderlichen zahnärztlichen Leistungen werden vollständig, die notwendigen Material- und Laborkosten entsprechend dem Heil- und Kostenplan der Bundespolizei in Höhe von 40 Prozent auf Heilfürsorgemittel übernommen. Dentallegierungen werden nicht vorgeschrieben. Für die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei gelten die Regelungen vor der Einführung der Festzuschüsse. Den Heil- und Kostenplan der Bundespolizei können Sie unter www.iww.de/sl72 herunterladen.