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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 72

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantworten wir u. a. Fragen zur Abrechnung von Adhäsivbrücken. |

Abrechnung des Wiedereinsetzens von Adhäsivbrücken

Frage: Wie berechne ich bei einem Kassenpatienten das Wiedereinsetzen von Adhäsivbrücken?

 

ANTWORT: Pro Flügel ist der Festzuschuss 6.8 anzusetzen. Außerdem fallen BEMA-Nr. 95a und GOZ-Nr. 2197 an. Vergessen Sie bitte nicht, eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ abzuschließen. Für das Wiederbefestigen einer Adhäsivbrücke im Seitenzahnbereich erhält der Patient keinen Festzuschuss.