· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 72
von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantworten wir u. a. Fragen zur Abrechnung von Adhäsivbrücken. |
Abrechnung des Wiedereinsetzens von Adhäsivbrücken
Frage: Wie berechne ich bei einem Kassenpatienten das Wiedereinsetzen von Adhäsivbrücken?
ANTWORT: Pro Flügel ist der Festzuschuss 6.8 anzusetzen. Außerdem fallen BEMA-Nr. 95a und GOZ-Nr. 2197 an. Vergessen Sie bitte nicht, eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ abzuschließen. Für das Wiederbefestigen einer Adhäsivbrücke im Seitenzahnbereich erhält der Patient keinen Festzuschuss.
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