· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen
Abrechnungsfragen aus der Praxis ‒ Teil 80
von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg
| Immer wieder stellen PPZ-Leser Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute werden u. a. Fragen zur Klammerversorgung als Regelversorgung und zum Ansatz der Nrn. K1 und K2 im Eigenlabor beantwortet. |
Trep, WK und Extraktion in einer Sitzung berechenbar?
Frage: Kann ich die Trepanation (Trep 1 ‒ BEMA-Nr. 31), die Wurzelkanalaufbereitung (WK ‒ BEMA-Nr. 32) und die Extraktion in einer Sitzung abrechnen?
Antwort: Eine solche Abrechnung wird zu einer Plausibilitätsprüfung führen, da sie unwirtschaftlich ist. Das sollten Sie vermeiden und hier nur die Anästhesie und die Extraktion berechnen. Ist die BEMA-Nr. 31 (Trep1) und Nr. 32 (WK) in einer früheren Sitzung durchgeführt worden, muss hier auf die Wirtschaftlichkeit geachtet werden. Die KZVen vergleichen die erbrachten Leistungen nach Nr. 31 in Relation zur Nr. 35 (Wurzelkanalfüllung). Die Anzahl sollte in etwa gleich sein.
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