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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis ‒ Teil 81

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Sassenberg

| Immer wieder stellen Leser von PPZ Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantwortet PPZ u. a. Fragen zur Abrechnung diverser ZE- und Implantatversorgungen. |

Abrechnung einer provisorischen ZE-Versorgung

Frage: Bei einem Kassenpatienten muss der alte Zahnersatz (ZE) heruntergenommen werden. Wie berechne die provisorische Versorgung?

 

ANTWORT: Bevor Sie alten Zahnersatz entfernen, sollte ein Heil- und Kostenplan bei der zuständigen Krankenkasse des Patienten eingereicht werden ‒ auch auf die Gefahr hin, dass im Nachhinein eine Planänderung erfolgen muss. Im Schmerzfall kontaktieren Sie die Krankenkasse und lassen sich schriftlich (möglichst per Fax) kurz eine Genehmigung erteilen. Dokumentieren Sie diese Fälle sehr sorgfältig durch Röntgenaufnahmen ‒ am besten Zahnfilme, Fotos und Modelle. Es kann auch sein, dass die Planung, die gerade per Fax genehmigt wurde, nach der Entfernung der alten Kronen wieder geändert werden muss.