· Nachricht · Abrechnungsprobleme lösen
Häufige Fragen zur GOZ 2012: Erstellung von Planungsfotos
| Immer wieder erhält die Redaktion von PPZ Fragen zur korrekten Berechnung von GOZ-Leistungen. In loser Folge stellen wir Ihnen jeweils häufige Fragestellungen und unsere Antworten dazu vor. |
Frage: Wie kann die Erstellung von Planungsfotos berechnet werden?
Antwort: Sind im Zusammenhang zum Beispiel mit prothetischen Versorgungen Fotografien notwendig, können diese als zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ (Ersatz von Auslagen) berechnet werden (BEB 97-Nr. 0706 für Foto- oder Video-Dokumentation).
Werden zum Beispiel im Zusammenhang mit Prophylaxe-Leistungen Fotos gemacht, um für den Patienten Problemstellen zu visualisieren, können diese Fotos analog gemäß § 6 Abs. 1 berechnet werden. Die GOZ-Nr. 6000 (Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung) kann für diese Fotografien nicht berechnet werden.
Unser Abrechnungsvorschlag: Für die Erstellung der Planungsfotos kann zum Beispiel GOZ-Nr. 0065 (Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, 80 Punkte) in Ansatz gebracht werden.