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· Nachricht · Abrechnungsprobleme lösen

Häufige Fragen zur GOZ 2012: Erstellung von Planungsfotos

| Immer wieder erhält die Redaktion von PPZ Fragen zur korrekten Berechnung von GOZ-Leistungen. In loser Folge stellen wir Ihnen jeweils häufige Fragestellungen und unsere Antworten dazu vor. |

 

Frage: Wie kann die Erstellung von Planungsfotos berechnet werden?

 

Antwort: Sind im Zusammenhang zum Beispiel mit prothetischen Versorgungen Fotografien notwendig, können diese als zahntechnische Leistung gemäß § 9 GOZ (Ersatz von Auslagen) berechnet werden (BEB 97-Nr. 0706 für Foto- oder Video-Dokumentation).

 

Werden zum Beispiel im Zusammenhang mit Prophylaxe-Leistungen Fotos gemacht, um für den Patienten Problemstellen zu visualisieren, können diese Fotos analog gemäß § 6 Abs. 1 berechnet werden. Die GOZ-Nr. 6000 (Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Auswertung) kann für diese Fotografien nicht berechnet werden.

 

Unser Abrechnungsvorschlag: Für die Erstellung der Planungsfotos kann zum Beispiel GOZ-Nr. 0065 (Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, 80 Punkte) in Ansatz gebracht werden.

Quelle: ID 38417730