Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Festzuschüsse beim Zahnersatz

Aktuelles von der letzten Festzuschuss-Konferenz

| In den Festzuschuss-Konferenzen beraten die Experten der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) unter der Federführung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) individuelle Problemfälle. Zu den Fragestellungen des folgenden Falls hat sich die letzte Konferenz auf die hier wiedergegebenen Antworten geeinigt. |

Zahnbegrenzte Lücke - fehlende Zähne 16, 26, 27; keine Versorgung für 26, 27 geplant

Die vorhandene Brücke von 17 bis 15 ist erneuerungsbedürftig; der Zahn 14 muss überkront werden. Geplant ist eine vollverblendete Brücke von 17 bis 14. Die Freiendsituation 26 bis 28 wird auf Wunsch des Patienten später versorgt. Löst die Versorgung einen Zuschuss nach den Befunden 3.1, 1.1 und 1.3 aus?

 

  • Ergebnis

TP

KM

BM

KM

KM

R

KH

E

KVH

KV

H

E

E

B

f

kw

b

kw

ww

k

i

i

f

f

f

18

48

17

47

16

46

15

45

14

44

13

43

12

42

11

41

21

31

22

32

23

33

24

34

25

35

26

36

27

37

28

38

B

e

e

e

k

b

k

t

k

 f

Befund-Nr.
Zahn/Gebiet
Anzahl

Kein Festzuschuss

 

Laut den Richtlinien werden Festzuschüsse zu den Befunden auf Basis der befundbezogenen, im Einzelfall tatsächlich eingliederungsfähigen Regelversorgungen ermittelt und erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen so versorgt sind, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht. In Zeile „Rt“ ist dargestellt, dass eine Versorgungsnotwendigkeit im Bereich der fehlenden Zähne 26 und 27 besteht. Insoweit liegt ein Verstoß gegen die zitierte Richtlinie A 2 vor.

Quelle: ID 34295760