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· Nachricht · Festzuschüsse

Festzuschussbeträge 2013

| Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2013 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden. |

 

Die Höhe der Festzuschussbeträge wird sich voraussichtlich im Frühjahr 2013 durch die Anhebung des Punktwerts für zahnärztliche Leistungen für das Jahr 2013 noch verändern. Eine vorläufige Abrechnungshilfe kann auf den Seiten der KZBV heruntergeladen werden: http://www.kzbv.de/festzuschussbetraege-2013.662.de.html

Quelle: ID 37251610