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· Nachricht · Festzuschüsse

Neue Festzuschussbeträge ab 2015 - Punktwert um 2,53 Prozent erhöht

| Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. |

 

Der Punktwert für Zahnersatz wird für das Jahr 2015 um 2,53 Prozent erhöht. Ausgangsbasis für die Erhöhung ist nicht der seit dem 1. April 2014 gültige Verrechnungspunktwert, sondern der für das Gesamtjahr 2014 vereinbarte Punktwert von 0,8152 Euro. Für das Jahr 2015 beträgt der ZE-Punktwert somit 0,8358 Euro; er ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab 1. Januar 2015 ausgestellt werden.

 

Weiterführender Hinweis

  • Die Höhe der ab dem 1. Januar 2015 auf die Regelversorgung entfallenden Beträge können Sie der KZBV-Abrechnungshilfe entnehmen. Sie finden die aktuelle Abrechnungshilfe für 2015 auf der Website der KZBV (www.kzbv.de).
Quelle: ID 43141792