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Zahnärztliche Versorgung von Soldaten und Polizisten: Erhöhte Punktwerte für das Jahr 2013
| Die Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten zwischen der KZBV und den Bundesministerien der Verteidigung und des Innern sind abgeschlossen. Dies teilte die KZBV am 25. Januar 2013 mit. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013. Sie bringt eine Erhöhung der Punktwerte für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr und von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei gegenüber 2012 um 2,1 Prozent. |
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Leistungsart | Punktwert |
Zahnärztliche Leistungen - mit Ausnahme der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie der kieferorthopädischen Behandlung | 1,0122 Euro |
Zahnärztlichen Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen sowie kieferorthopädische Behandlung | 0,8691 Euro |
Die Vertragsparteien haben darüber hinaus für die Abgeltung des Sprechstundenbedarfs für das Jahr 2013 eine Pauschale von 1,4316 Euro je abgerechneten Abrechnungsschein vereinbart.