· Kassenabrechnung
Gibt es bei der Abrechnung von Interims- und Immediatprothesen Unterschiede?
| FRAGE: „ Was ist der Unterschied zwischen einer Interimsprothese und einer Immediatprothese? Und wirkt sich das auf die Abrechnung aus?“ |
Antwort: Eine Interimsprothese ist eine Übergangslösung, damit der Patient bis zur Herstellung des endgültigen Zahnersatzes versorgt ist oder eine endgültige Versorgung zu dem Zeitpunkt nicht möglich ist. Eine Immediatprothese ist eine Sofortprothese, die nach späterer Umarbeitung, z. B. durch eine Unterfütterung als endgültige Versorgung getragen wird. Abgerechnet werden beide Typen von Prothesen nach den BEMA-Nrn. 96a‒c bzw. im Falle von Totalprothesen nach den BEMA-Nrn. 97a (OK) bzw. 97b (UK). Einige Beispiele:
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48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | ||
B | k | k | b | k | k | x | x | x | x | x | k | k | k | k | f | B | |
R | E | E | E | E | E | R | |||||||||||
T | T |
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