· Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Unterfütterungen nach BEMA-Nrn. 100d-f und Festzuschüsse: Wann ist was anzusetzen?
| FRAGE: „Bei der Abrechnung von Unterfütterungen von Prothesen tue ich mich schwer. Wann berechne ich die BEMA-Nrn. 100c, 100d, 100f und 100e und mit welchem Festzuschuss?“ |
Antwort: Grundsätzlich ist hier zuerst der vorliegende Befund ‒ unabhängig von der Art der ausgeführten Leistung ‒ ausschlaggebend:
- Teilprothese = Festzuschuss 6.6
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